Das Rathaus und die Rolandstatue auf dem Marktplatz von Bremen im Nordwesten Deutschlands zeugen von der bürgerlichen Autonomie und Souveränität, die das Heilige Römische Reich Deutscher Nation kennzeichneten. Das alte Rathaus wurde Anfang des 15. Jahrhunderts im gotischen Stil erbaut und Anfang des 17. Jahrhunderts im Stil der sogenannten Weserrenaissance umgestaltet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde jedoch Anfang des 20. Jahrhunderts ein neues Rathaus neben dem alten Rathaus errichtet. Das gesamte Rathaus und die Statue des Roland von Bremen und seine Symbolik, stehen in direktem Zusammenhang mit der Entwicklung der Konzepte der bürgerlichen Autonomie und der Marktfreiheit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Das Gut hat eine angemessene Größe, um eine vollständige Darstellung zu gewährleisten. Es gibt keine negativen Auswirkungen aufgrund von Entwicklung und/oder Vernachlässigung. Es wurde bei zahlreichen Gelegenheiten restauriert und repariert, wobei ein großer Teil des ursprünglichen Materials ersetzt wurde, wodurch ein Teil seiner Authentizität verloren ging. Das Rathaus und die Rolandstatue sind durch das Gesetz zur Pflege und zum Schutz von Kulturdenkmälern (Denkmalschutzgesetz, DSchG, 1975/1989) des Bundeslandes Bremen geschützt und stehen unter Denkmalschutz. Das Rathaus und die Rolandstatue befinden sich im Besitz der Freien Hansestadt Bremen. Das Rathaus und die Rolandstatue sind durch das Gesetz zur Pflege und zum Schutz von Kulturdenkmälern geschützt.
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