Die Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin (Sans-Souci) stellen ein eigenständiges Ensemble von Gebäuden und Landschaftsgärten aus dem 18. und 19. Jahrhunderts, die unter Friedrich II. zwischen 1745 und 1757 in Norddeutschland errichtet wurden. Dieses Ensemble wird im Bezirk Berlin-Zehlendorf durch die Schlösser und Parks, die sich an den Ufern der Havel und des Glienicker Sees erstrecken, fortgesetzt. Das Ensemble der Schlösser und Parks von Potsdam stellt eine außergewöhnliche künstlerische Leistung dar, deren Einzigartigkeit durch den eklektischen und sich entwickelnden Charakter noch verstärkt wird. Das Gut hat eine ausreichende Größe, um die Merkmale und Prozesse zu gewährleisten, die seine Bedeutung transportieren. Das gesamte Gebiet ist nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2004 als Denkmalzone ausgewiesen und wird als Verwaltungsbezirk durch die Satzung über die Denkmalbezirke in Potsdam vom 30. Oktober 1996 im Rahmen der Satzung über den Schutz des Denkmalbezirks der Kulturlandschaft Berlin-Potsdam, die in die UNESCO-Liste des Welterbes eingetragen ist, geschützt. Das Gut steht unter der Verantwortung der SPSG, der Stadt Potsdam und der Berliner Bezirke.
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