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Kulturelle Ziele Berlins

Museumsinsel Berlin

Das Kunstmuseum steht für die Verwirklichung eines visionären Projekts und die Entwicklung der Museumsgestaltung in diesem Jahrhundert. Es ist ein soziales Phänomen. Es gibt fünf Museen, die zwischen 1824 und 1930 von den renommiertesten preußischen Architekten gebaut wurden und die Verwirklichung eines visionären Projekts und die Entwicklung der Museumsgestaltung in diesem Jahrhundert repräsentieren. Das moderne Museum ist ein gesellschaftliches Phänomen, das seine Ursprünge in der Epoche der Aufklärung und seine universelle Ausbreitung der Französischen Revolution verdankt. Es ist wichtig, seine seltene konzeptionelle und architektonische Kontinuität und die Konsequenz hervorzuheben, mit der seine Gestaltung fast ein Jahrhundert lang kontinuierlich umgesetzt wurde, wobei in jeder Phase der Entstehung des Komplexes seine Integrität und seine städtebauliche und architektonische Kohärenz gewährleistet wurden. Trotz der Kriegsschäden und der langen Reihe von Erhaltungsmaßnahmen, die darauf folgten, hat die Museumsinsel einen hohen Grad an Authentizität ihrer historischen Gebäude, ihrer Funktionen, ihres Designs und ihres Kontextes bewahrt. Die derzeit durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen orientieren sich eng an den Erfordernissen der Authentizität. Das eingetragene Gebiet steht seit Anfang des 20. Jahrhunderts unter Schutz (Gesetze von 1907, 1909 und 1923).Die Verwaltung der Museumsinsel – ihrer Gebäude und Sammlungen – wird gemeinsam von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und den Staatlichen Museen zu Berlin (Stiftung Preußischer Kulturbesitz – SPK/Staatliche Museen zu Berlin – PME/PMI) wahrgenommen, die die Qualität des Gutes aufrechterhalten. Die Effizienz der Verwaltung des Gutes wird durch die ständige Interaktion zwischen den Hauptpartnern (SPK, BBR, SenStadtUm und LDA) und die Beteiligung anderer relevanter Akteure gewährleistet.

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Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin

Die Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin (Sans-Souci) stellen ein eigenständiges Ensemble von Gebäuden und Landschaftsgärten aus dem 18. und 19. Jahrhunderts, die unter Friedrich II. zwischen 1745 und 1757 in Norddeutschland errichtet wurden. Dieses Ensemble wird im Bezirk Berlin-Zehlendorf durch die Schlösser und Parks, die sich an den Ufern der Havel und des Glienicker Sees erstrecken, fortgesetzt. Das Ensemble der Schlösser und Parks von Potsdam stellt eine außergewöhnliche künstlerische Leistung dar, deren Einzigartigkeit durch den eklektischen und sich entwickelnden Charakter noch verstärkt wird. Das Gut hat eine ausreichende Größe, um die Merkmale und Prozesse zu gewährleisten, die seine Bedeutung transportieren. Das gesamte Gebiet ist nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2004 als Denkmalzone ausgewiesen und wird als Verwaltungsbezirk durch die Satzung über die Denkmalbezirke in Potsdam vom 30. Oktober 1996 im Rahmen der Satzung über den Schutz des Denkmalbezirks der Kulturlandschaft Berlin-Potsdam, die in die UNESCO-Liste des Welterbes eingetragen ist, geschützt. Das Gut steht unter der Verantwortung der SPSG, der Stadt Potsdam und der Berliner Bezirke.

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Siedlungen der Berliner Moderne

Die Siedlungen der Berliner Moderne bestehen aus sechs Wohnkomplexen, die im Stil der Berliner Moderne während der Weimarer Republik errichtet wurden. Bruno Taut, Martin Wagner und Walter Gropius gehörten zu den wichtigsten Architekten dieser Projekte, die einen großen Einfluss auf die Entwicklung des Wohnungswesens in der ganzen Welt ausübten. Die sechs Siedlungen in Berlin sind ein außergewöhnlicher Ausdruck der umfassenden Reformbewegung im Wohnungsbau, die wesentlich zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen in Berlin beitrug. Trotz geringfügiger Rekonstruktionen und innerer Veränderungen in der Nachkriegszeit ermöglichen die im Rahmen des Schutzgesetzes von 1975 durchgeführten Restaurierungsarbeiten und ihr derzeitiger Erhaltungszustand ein hohes Maß an Integrität und Authentizität. Der angemessene Schutz wird durch die bestehenden Rechtsvorschriften, insbesondere durch das Berliner Gesetz zur Erhaltung historischer Stätten und Denkmäler (1995), gewährleistet. Das Managementsystem, einschließlich der Richtlinien, Strukturen und Pläne, erweist sich als angemessen und bezieht alle relevanten Interessengruppen mit ein.

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Referenzen